Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

1. Bestimmungen 

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der CIN GmbH mit Geschäftssitz in D-10365 Berlin und ihren Kunden. Sie sind Grundlage aller Lieferungen und Leistungen der CIN GmbH Vertraglichen Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von der CIN GmbH zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B. Denic, Level(3)). AGB des Kunden, die von den vorliegenden der CIN GmbH abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, CIN GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geltung der vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass die CIN GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Für den Fall, dass die Parteien einen Vertragsgegenstand vereinbaren, der einen Bezug zu einem Drittland aufweist, verpflichtet sich der Kunde, die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dieses Drittlandes ebenfalls zu beachten. Gleiches gilt wenn der Kunde für seine Website oder seinem Server eine Software einsetzt, für deren Lizenzierung er mit dem Lizenzgeber die Anwendbarkeit des Rechts eines Drittlandes vereinbart hat. 

2. Zustandekommen von Verträgen 

2.1 Ein Vertrag mit der CIN GmbH com-ins-netz.de kommt stillschweigend zustande, wenn dieser auf ein Angebot des Kunden Erfüllungshandlungen unternimmt. Hinweise auf Lieferungen und Leistungen von der CIN GmbH sind als Aufforderungen, ein Angebot abzugeben, zu verstehen und sind unverbindlich. Preise unterliegen der Änderung, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Als sachliche Gründe kommen insbesondere Gebührenerhöhungen des NIC in Betracht. Haben diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, das er spätestens innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat. 

3. Domainregistrierung 

3.1 Die Registrierung eines Domainnamens führt zu einer direkten Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem entsprechenden NIC. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner des NIC hinsichtlich des Registrierungsvertrags. Die CIN GmbH kann auf Wunsch des Kunden die Übermittlung seines Registrierungsauftrags als Erklärungsbote übernehmen. In diesem Falle trägt der Kunde die Gefahr der richtigen und rechtzeitigen Übermittlung der Erklärung. Eine Domainregistrierung über die CIN GmbH ist keine Pflicht. Die CIN GmbH behält sich das Recht vor, Domainregistrierungen erst nach Zahlungseingang bzw. Zahlungsnachweis durch den Kunden, durchzuführen. 

4. IRC-Server 

4.1 Die CIN GmbH behält sich das Recht vor, Server mit IRC, insbesondere Rechner mit IRC-Shell und IRC-Diensten, jederzeit aus dem Betrieb zu nehmen bzw. herunterzufahren, falls dadurch direkt oder indirekt oder vermutungsweise der restliche Betrieb beeinträchtigt wird oder werden könnte. Schäden und Kosten die direkt oder indirekt durch IRC z. B. durch evtl. DoS-Angriffe entstehen sollten, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen und dem Kunden in Rechnung gestellt. Des weiteren kann die CIN GmbH eine persönliche Haftung verlangen. 

5. Leistungspflichten des Providers

5.1 Die Leistungspflichten des Providers ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den Provider bestätigt werden.

5.2 Der Provider ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Provider aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist. 

5.3 Stellt der Provider Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Provider den Kunden rechtzeitig informieren.

5.4 Der Provider ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der Provider dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. Der Provider leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

5.5 Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Provider vor, die dem Kunden zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen bestimmten Server. Dem Kunden ist bewusst, dass es notwendig sein kann, ihn auf einen anderen Server zu migrieren, ohne dass es hierfür seiner Zustimmung bedarf. Der Provider wird den Kunden über Änderungen gemäß dieser Ziffer 5 informieren.
 

6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 

6.1 Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten oder Daten weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Der Provider behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.

Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringt, dass eine Verletzung von Rechten Dritter oder ein sonstiger Rechtsverstoß nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.

6.2 Die strafrechtlichen Bestimmungen sowie urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und die Einhaltung privatrechtlicher Vorschriften zu beachten. 

6.3 Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen. 

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, bestehend aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu behandeln. Hat der Kunde allein Administratorrechte, kann der Provider den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für dessen Inhalt und die Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Stellt der Provider Sicherheits- oder Wartungsprogramme zur Verfügung, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Pflicht.

Der Kunde erhält die Zugangsdaten für das von ihm bestellte Angebot in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Sollte der Kunde nach dem angegebenen Zeitraum keine Zugangsdaten erhalten haben, ist er verpflichtet, sich bei der CIN GmbH nach dem Grund für die Verzögerung zu informieren. Das Vertragsverhältnis bleibt von der Verzögerung unberührt. 

6.5 Gefährdet ein Kunde mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Providers oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist der Provider berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch für sog. Denial of Service Attacken (DoS-Attacken), die der Kunde über seinen Server ausführt, und auch in dem Fall, dass der Kunde die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Kunden manipuliert und von Dritten benutzt wird, falls dadurch direkt oder indirekt oder vermutungsweise der restliche Betrieb beeinträchtigt wird oder werden könnte. Schäden und Kosten die direkt oder indirekt durch IRC z. B. durch evtl. DoS-Angriffe entstehen sollten, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen und dem Kunden in Rechnung gestellt. Des weiteren kann die CIN GmbH eine persönliche Haftung verlangen.

Eine vorsätzliche Handlung des Kunden berechtigt den Provider zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne vorhergehende Abmahnung.

7. Verstoß gegen eine Pflicht 

7.1 Verstößt der Kunde gegen eine unter Ziffer 5.1 bis 5.4 genannte Pflicht, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz der CIN GmbH entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von der CIN GmbH von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Sonstige Rechte der CIN GmbH insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt. 

8. Verfügbarkeit 

8.1 Die CIN GmbH garantiert eine Verfügbarkeit der Leitung von 98% pro Jahr. Monatlich kann 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einflussbereich der CIN GmbH com-ins-netz.de entziehen, wie Störungen der Internetinfrastruktur durch nationale und internationale Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Kundenfehler hervorgerufen wurden, ist eine Haftung der CIN GmbH ausgeschlossen. 

9. Elektronische Kommunikation 

9.1 Dem Kunden ist bewusst, dass unverschlüsselte elektronische Kommunikation grundsätzlich nicht vertraulich ist. Er übernimmt daher bei Nutzung dieser Kommunikationsform das Risiko des Ausspähens von Daten durch Unbefugte. 

10. Sicherungskopien 

10.1 Der Kunde ist für eine Datensicherung selbst verantwortlich, seitens der CIN GmbH wird keine Datensicherung vorgenommen (ausgenommen Webhosting-, SSL- und Reseller-Pakete; diese sind zugänglich über den Webhosting-Zugang und sind selbstständig extern zu sichern).

11. Zahlungspflicht, Zahlungsweise 

11.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten abgerechnet. Die Abrechnungen erfolgen monatlich im Voraus. Abweichungen hiervon können vereinbart werden. Für Serverkunden erfolgt die Zahlung im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens. Bei Nichteinlösung von Lastschriften erhebt die CIN GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro nicht eingelöster Lastschrift. 

12. Fälligkeit, Prüfungspflicht des Kunden, Rügepflicht des Kunden 

12.1 Rechnungen der CIN GmbH sind sofort nach des Rechnungsstellungsdatum zur Zahlung fällig. Sofort heißt im juristischem Sinne innerhalb von 5 Werktagen. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Insbesondere werden bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 10% jährlich für Vollkaufleute und Nicht-Kaufmänner fällig, sofern er keinen wesentlich geringeren Zinsschaden nachweist. Der Kunde hat die Rechnungen regelmäßig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber der CIN GmbH zu erheben. 

13. Sperrung 

13.1 Die CIN GmbH ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial zu verwehren, falls die Frist fruchtlos verstreicht. Ebenfalls ist eine Sperrung bei Zahlungsverzug mehr als 4 Wochen nach Rechnungsdatum ohne Fristsetzung möglich. Im Falle einer Sperrung wird der Server heruntergefahren. Während der Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Kunden zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Während der Zeit der Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin von der CIN GmbH vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben. Zur Sperrung berechtigt insbesondere 

13.2 ein Verstoß gegen die Pflicht aus Ziffer 5.1 bis 5.4, oder 

13.3 die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung, oder 

13.4 der Verdacht einer Rechtswidrigkeit der Inhalte des Datenmaterials des Kunden oder die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter, nachdem der Kunde hierüber informiert wurde, oder 

13.5 die missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde 

13.6 nicht angeforderte elektronische kommerzielle Kommunikationen übermittelt (Spam-Mail), oder 

13.7 nicht angeforderte elektronische Kommunikationen in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke übermittelt (Junk-Mail), oder 

13.8 im Rahmen des jeweiligen Vertrages Software, wie z.B. auch Scripte verwendet, die das Betriebsverhalten der Infrastruktur beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen geeignet ist, oder 

13.9 den zur Verfügung gestellten Speicherplatz überwiegend zur Bereitstellung von Download-Angeboten nutzt oder Systemresourcen einschließlich Traffic in einer dem Fair-Use-Prinzip widersprechenden Weise nutzt. Die Sperrung wird aufrechterhalten, um die Haftung von der CIN GmbH zu vermeiden, bis der Kunde die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegt oder gegebenenfalls beweist. Das Gleiche gilt bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen Dritter ausgeschlossen. 

13.10 Für die Entsperrung eines gesperrten Kundenzugangs ist die CIN GmbH berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 Euro zu erheben. 

14. Vertragsbeendigung 

14.1 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen berühren Verträge mit Dritten (z.B. Denic) nicht. 

15. Kündigung / Stornierung 

15.1 Ordentliche Kündigung 
Ein unbefristeter Vertrag ist mit einer Frist von ein Monat von beiden Seiten jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraums mindestens jedoch ist die Kündigung fristgerecht 1 Monat vor Ablauf des Vertrages möglich. Ein befristeter Vertrag über ein Jahr ist frühestens zum Ablauf der Jahresfrist mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende kündbar. Jahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden.

15.2 Außerordentliche Kündigung 
Die CIN GmbH ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 

15.2.1 der Kunde die in Ziffer 5.1 bis 5.4 genannten Pflichten schuldhaft verletzt, oder 

15.2.2 der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der der Vergütung für zwei Monate entspricht und der Kunde diese Verspätung verschuldet hat, oder 

15.2.3 der Kunde schuldhaft falsche Angaben gemacht hat, die die vertraglichen zwischen dem Kunden und der CiN GmbH sowie diejenigen zu Drittanbietern betreffen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von der CiN GmbH zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, oder 

15.2.4 der Kunde die Infrastruktur verwendet, um rechtswidrige Inhalte bereitzuhalten, auch wenn diese noch nicht verbreitet wurden. 

15.3 Außerordentliche Kündigung nach erfolgter Abmahnung 
Eine außerordentliche Kündigung kann nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung erfolgen, wenn der Kunde die in Ziffer 5.1 bis 5.4 genannte Pflicht schuldhaft verletzt und nach Fristablauf das beanstandete Verhalten weiter aufrechterhält. 

15.4 Stornierung von Bestellungen sind nur zulässig solange der Auftrag von der CiN GmbH noch nicht ausgeführt worden ist. 
Stornierungen können nur schriftlich erfolgen und müssen von der CIN GmbH bestätig werden , für die Stornierungen erhebt die CiN GmbH ein Aufwandspauschal von 10 Euro + MwSt. Sollte die Rechnung nicht innerhalb von 7 Tagen nicht bezahlt sein , werden die Stornierungen hinfällig und die Aufträge werden ausgeführt. 

16. Haftung der CIN GmbH

16.1 Eine Haftung für anfängliche Mängel einer Sache, die dem Kunden von der CiN GmbH zur Nutzung überlassen wird, ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die Zuteilung eines Domainnamens ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung von Nutzerkennung und Passwort des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sie verschuldet hat. Im Übrigen haftet die CiN GmbH nur für die aus der Verletzung von Kardinalpflichten entstehenden Schäden, die von der CiN GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Höhe nach ist die Haftung für unvorhersehbare Exzessrisiken ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, jedoch höchstens auf 5.000 €. 

17. Geheimhaltung, Datenschutz 

17.1 Der Vertragspartner wird hiermit darüber unterrichtet, dass die CiN GmbH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich die CiN GmbH Dritter Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die CiN GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. 

18. Änderung der AGB 

18.1 Die CiN GmbH ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so entfalten die neuen AGB entsprechend der Ankündigung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so hat die CiN GmbH das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen gelten sollen. 

19. Schlussbestimmungen 

19.1 Erfüllungsort ist D-10365 Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - D-10365 Berlin Bundesrepublik Deutschland. Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

19.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.